Vorbereitung auf Prüfungen und behördliche Kontrollen
Im Rahmen der Beschäftigung internationaler Arbeitskräfte in Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte administrative und dokumentarische Anforderungen zu erfüllen, die Gegenstand institutioneller Prüfungen durch zuständige Behörden sein können.
Verfahren zur Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten erfordern die Einhaltung des geltenden regulatorischen Rahmens sowie eine rechtzeitige und formell korrekte Vorbereitung der relevanten Unterlagen.
Bohemi UG unterstützt Unternehmen organisatorisch bei der Strukturierung administrativer Prozesse im Einklang mit institutionellen Verfahren und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Handeln im gesetzlichen Rahmen
Unsere Rolle beschränkt sich auf organisatorische und administrative Unterstützung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
Bohemi UG tritt nicht als Arbeitgeber auf und betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
Die Unterstützung erfolgt unter Einhaltung institutioneller Verfahren sowie der Datenschutzstandards gemäß der DSGVO (GDPR), mit dem Ziel einer prozessual stabilen und dokumentationskonformen Durchführung von Beschäftigungsverfahren
BOHEMI UG
Unsere Mitarbeiter sprechen Deutsch, Kroatisch und Englisch.
