Familienzusammenführung

Das Verfahren der Familienzusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt klar definierten gesetzlichen und administrativen Anforderungen.

Der Prozess umfasst die Prüfung der Aufenthaltsvoraussetzungen, Einkommensnachweise, Wohnraumsituation sowie die formale Dokumentation, die im Rahmen der vorgeschriebenen Verfahren bei den zuständigen Behörden eingereicht wird.

Bohemi UG bietet organisatorische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen sowie bei der Koordination des Verfahrens zwischen Antragstellern, Arbeitgebern und zuständigen Stellen.

Dokumentationsvorbereitung Unterstützung bei: – administrativer Organisation der erforderlichen Unterlagen – Vorbereitung von Einkommens- und Beschäftigungsnachweisen – Vorbereitung von Wohnraumnachweisen – formaler Prüfung der Dokumentation vor Einreichung Ziel ist die Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen gemäß den geltenden Verfahrensanforderungen.
Verfahrenskoordinierung Administrative Unterstützung bei: – Statusverfolgung des Verfahrens – Kommunikation im Rahmen institutioneller Anforderungen – Übermittlung zusätzlich angeforderter Unterlagen – organisatorischer Überwachung von Fristen Die Unterstützung erfolgt im Rahmen bestehender institutioneller Verfahren ohne Einfluss auf die Entscheidungsfindung.

Die Entscheidung über die Erteilung von Aufenthaltstiteln wird ausschließlich durch die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland getroffen.
Bohemi UG übernimmt keine rechtliche Vertretung und trifft keine behördlichen Entscheidungen, sondern fungiert als organisatorische und administrative Unterstützung während des Verfahrens

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